Das WEMoG legt fest, dass Beiräte den Verwalter nicht nur unterstützen, sondern überwachen. Daraus erwächst für die Vertreter der Eigentümer ein Mehr an Arbeit und Verantwortung. Dazu habe ich für die Fachzeitung IVV einmal etwas aufgeschrieben.
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von Rechtsanwalt Kai-Peter Breiholdt,
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Breiholdt Rechtsanwälte, Berlin