In der Oktoberausgabe des Immobilienmagazins AIZ vom IVD hatte ich Gelegenheit einige neue rechtliche Erkenntnisse zu dem seit 2020 geltenden Maklerrecht aufzuschreiben. Unter anderem zu einer potenziellen Haftung des Maklers der für beide Seiten tätig ist und zur Frage was ein Einfamilienhaus nach dem neuen Recht eigentlich ist. Den Artikel können Sie hier lesen.
https://www.breiholdt-legal.de/wp-content/uploads/2024/10/AIZ_10_2024-Web_kleiner_41.pdf
von Rechtsanwalt Kai-Peter Breiholdt,
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Breiholdt Rechtsanwälte, Berlin