Für eine Wohnung in einem Milieuschutzgebiet war unter anderem die Grundrissänderung für ein Bad beantragt. Hier der Originaltext aus einem Versagungsbescheid:
Ahh-Ja.
Man kann ja in der Sache verschiedener Meinung sein, aber ein Bescheid sollte schon in der Regel stets irgendeine inhaltliche und lesbare Begründung enthalten. Dass der nächste Satz am Anfang einen Schreibfehler enthält, der ihn erstmal völlig sinnlos macht, geschenkt. Denn man merkt das sofort (nachdem man den Satz zum dritten Mal gelesen hat) und korrigiert im Kopf das „Die“ in ein „Der“ – es hilft auch, wenn man noch ein Komma einfügt. Aber man will ja grammatikalisch nicht kleinlich sein (zumal das Komma wohl fakulativ ist). Und irgendwie wird dann ja schon klar, dass das, was der Antragsteller will, mit dem Wohnungsgrundriss nicht abgesprochen ist und sein Ziel das Bad negativ beeinflusst weil die Kammer in der Erhaltungsmaßnahme vergrößert ist. Oder so. Denn in der Tat: Diese Grundrissveränderungen bedeuten einen erheblichen Eingriff in die Grundrisssituation. Klar: Weil Veränderungen der Situation Veränderungen der Situation bedeuten, ist das nicht gewollt. Gerade dazu gibt es ja den Milieuschutz. Keine Veränderungen halt, oder: Halt den Veränderungen! …habe ich schon erwähnt, dass der Satz auch noch eine Auslassung enthält? Aber egal.
Angesichts dieser Formulierungskunst denken alle wahrhaft Gebildeten natürlich sofort an den vogonischen Raumschiffkapitän aus „Per Anhalter durch die Galaxis“, der bekanntermaßen die drittschlechteste Dichtkunst im Universum fabriziert. Weil die irdischen Universalübersetzer noch nicht so gut sind, kommen solche Bescheide heraus.
von Rechtsanwalt Johannes Hofele,
Fachanwalt für Steuerrecht
Breiholdt Rechtsanwälte