Ein Mietauto würde wohl als verkehrsunsicher aus dem Verkehr gezogen. Und genau das könnte jetzt für die Vergleichsmieten in Berlin passieren.
Der Mietendeckel ist Geschichte. Prompt „zaubert“ der Berliner Senat den Mietspiegel 2021 aus dem Hut, weil der bis zum 13.05.2021 veröffentlich werden musste. Der bisherige Mietspiegel 2019 lief an diesem Tag aus.
Das Problem: Schon der Mietspiegel 2019 war eine Fortschreibung des Mietspiegels 2017. Und der Mietspiegel 2021 schreibt auch den Mietspiegel 2019 einfach fort.
Es gibt jetzt schon Stimmen, die mit guten Argumenten meinen, dass deshalb jedenfalls kein qualifizierter Mietspiegel vorliegen kann. Wegen des falschen Erfassungszeitraumes läge auch ein falscher Begriff der Vergleichsmieten vor – das hätte die Folge, dass es keinen Mietspiegel (auch noch nicht mal einen einfachen!) für Berlin geben würde. Das wäre schlecht für Vermieter, weil ihnen dann ein Begründungsmittel fehlt.
Aber: Ohne Mietspiegel könnte auch die Mietpreisbremse in Berlin evtl. nicht mehr gelten. Denn die knüpft an die „ortsübliche Vergleichsmiete“ an. Und ob diese ohne „richtigen“ Mietspiegel hinreichend sicher bestimmbar ist, wird bezweifelt. Und das wäre schlecht für Mieter.
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von Rechtsanwalt Johannes Hofele,
Fachanwalt für Steuerrecht
Breiholdt Rechtsanwälte