Makler müssen bei der Erstellung von Exposés besonders sorgfältig vorgehen, da fehlerhafte oder unpräzise Angaben zunehmend zu rechtlichen Streitigkeiten führen. Sowohl Texte als auch Visualisierungen sollten die Immobilie wahrheitsgemäß und präzise darstellen, da sie als „öffentliche Äußerungen“ rechtlich bindend sein können.
Worauf es ankommt, hat unser Partner Kai-Peter Breiholdt in der Februarausgabe des Fachmagazins AIZ zusammengestellt.
https://www.breiholdt-legal.de/wp-content/uploads/2025/02/Beleg-AIZ_2_2025-WEB.pdf
von Rechtsanwalt Kai-Peter Breiholdt,
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Breiholdt Rechtsanwälte, Berlin