Die Kündigung und ihre Folgen: Miete, Nutzungsentschädigung und Anderes
Auf den Vermieter kommt es an; er kann nach der Kündigung seine Ansprüche sichern oder verlieren.
Die Miete bekommt ein Vermieter nach der Kündigung nicht mehr. Denn sein Recht auf Miete ist gemeinsam mit dem Mietvertrag durch die Kündigung verlorengegangen – auch wenn der Vermieter wegen Vertragsverletzungen des Mieters gekündigt hat. Denn ohne Mietvertrag gibt es auch kein Recht die Miete zu verlangen.
Der Vermieter kann allerdings statt der Miete die sogenannte Nutzungsentschädigung, oft auch Nutzungsersatz genannt, verlangen. Sie ist mindestens so hoch wie die zuletzt gültige Miete, so dass der Vermieter auch nicht beweisen muss, wie hoch etwa die ortsübliche Miete ist. Das bedeutet einen großen Vorteil im Zahlungsprozess gegen den Mieter. Denn es erspart dem Vermieter eine Verkomplizierung des Gerichtsprozess; er gewinnt damit insbesondere wertvolle Zeit.
Diese Nutzungsentschädigung hängt aber von verschiedenen Voraussetzungen ab. Der Vermieter kann sie insbesondere durch „Nichtstun“ verlieren. Auch durch seine verständlichen Bemühungen um abschließende Arbeiten des Mieters kann der Vermieter seine Nutzungsentschädigung gefährden. Auch etwaige Verhandlungen mit dem Mieter über dessen Auszug können dem Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung gefährlich werden.
Wenn dem Vermieter weder Miete noch Nutzungsentschädigung oder Nutzungsentgelt bleiben, kann er noch auf den sogenannten Schadensersatz wegen Mietausfall hoffen. Dazu im nächsten Beitrag der „Kündigungsfolgen“
von Rechtsanwalt Peter Pielen LL.M. Eur
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Breiholdt Rechtsanwälte