Die Wirtschaft boomt und Unternehmen haben es schwer qualifizierte Fachkräfte zu finden. Zugleich ist die Situation am Wohnungsmarkt schwierig. Was liegt da näher als dem Arbeitnehmer mit dem Arbeitsvertrag auch gleich einen Mietvertrag über eine werkseigene Wohnung anzubieten ? Unsere Partnerin Stefanie Breiholdt hat die mietrechtlichen Implikationen in der Märzausgabe der Fachzeitung „Die Wohnungswirtschaft“ beleuchtet. Zu dem Artikel gelangen Sie hier:
von Rechtsanwalt Kai-Peter Breiholdt,
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Breiholdt Rechtsanwälte, Berlin