Die anliegende Verfügung, kann gut und gerne als Hilferuf des Gerichtes gewertet werden – zugleich eine Bankrotterklärung für die Justizverwaltung.
Besonders ärgerlich ist, dass der Termin jetzt zum Dritten mal verlegt wurde…
von Rechtsanwalt Johannes Hofele,
Fachanwalt für Steuerrecht
Breiholdt Rechtsanwälte