In der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13. Dezember 2020 wurde u.a. folgendes beschlossen:
… Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs-) Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegendeVeränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht.
… Es gibt ja schon eine Reihe von Urteilen, die diese Frage völlig unterschiedlich einschätzen. Letztlich kommt in diesem Beschluss aber nur das zum Ausdruck, was von Anfang an absehbar war: Je länger die Pandemie dauert, desto klarer wird es, dass eine Vertragsanpassung erfolgen muss. Letztlich hilft auch diese Erkenntnis nicht weiter, weil es in jedem einzelnen Mietverhältnis auf die konkreten Umstände ankommt.
von Rechtsanwalt Johannes Hofele,
Fachanwalt für Steuerrecht
Breiholdt Rechtsanwälte