Blog zum Immobilienrecht

Maklerrecht: Ein Nachweis kann durch einen Makler selbst dann noch erbracht werden, wenn der Kunde das Objekt schon vorher kannte. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde vom Makler zusätzliche Informationen erhält, die den Kunden veranlassen, sich um das Objekt zu bemühen.

Ein Nachweis kann durch einen Makler selbst dann noch erbracht werden, wenn der Kunde das Objekt schon vorher kannte. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde vom Makler zusätzliche Informationen erhält, die den Kunden veranlassen, sich um das Objekt zu bemühen. LG... mehr lesen