Das oberste deutsche Zivilgericht hat gerade eine lange umstrittene Rechtsfrage endgültig geklärt. Die Frage nämlich, ob Makler in ihren AGB´s Vereinbarungen über Entgelte für die Reservierung von Immobilien abschließen können. Das geht nach Meinung des BGH nicht.
Lesen Sie die Pressemitteilung des Gerichtes hier:
von Rechtsanwalt Kai-Peter Breiholdt,
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Breiholdt Rechtsanwälte, Berlin