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Wohnungseigentumsrecht
Wer Wohnungseigentümer ist oder werden will, muss sich darüber im Klaren sein, dass es sich bei einer Eigentumswohnung um eine besondere Form des Eigentums handelt. Diese Rechtsform prägt die Rechte und Pflichten eines Eigentümers entscheidend. Ein zentrales Problemfeld ist das Neben- und Miteinander von Gemeinschafts- und Sondereigentum: Nur sein Sondereigentum (in der Regel die Wohnung) kann jeder Eigentümer ausschließlich alleine nutzen. Das Gemeinschaftseigentum dagegen gehört jedem Eigentümer zwingend gemeinsam mit allen anderen Wohnungseigentümern. Hieraus ergeben sich zahlreiche Reibungsverluste und treffliches Konfliktpotential. Die Regelungen zum Wohnungseigentum sind in jeder Eigentumswohnanlage anders ausgestaltet, deshalb prüfen und beraten wir zum Beispiel zu folgenden Fragen:
- Was regelt die Teilungserklärung?
- Können diese Vorgaben von den Wohnungseigentümern geändert werden?
- Was ist, wenn der bauliche Bestand nicht mit der Teilungserklärung überein stimmt?
- Darf ein Eigentümer sein Sondereigentum nach seinen Vorstellungen umgestalten?
- Kann ich meine Wohnung behindertengerecht ausbauen oder brauche ich die Zustimmung der anderen Eigentümer?
- Wie können die anderen Eigentümer die Wohnanlage nutzen und wo sind die Grenzen?
- Wie sind die Stimmrechte in der Eigentumswohnanlage verteilt?
- Mit welchen Stimmenmehrheiten kann die Eigentümergemeinschaft was entscheiden?
- Was sind Sondernutzungsrechte und wie werden sie begründet?
- Sind Sondernutzungsrechte rechtlich gesichert?
- Wer haftet für die Wohngeldschulden des Veräußerers einer Eigentumswohnung?
- Kann ich den Dachgeschossrohling nach meinen Vorstellungen ausbauen, wenn eine Ausbauerlaubnis in der Teilungserklärung steht?
- Was kann ein einzelner Eigentümer tun, wenn er sich von anderen Eigentümern oder Dritten gestört fühlt?
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